Allgemeine Bedingungen

Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Angebote. Sie gelten für jede Bestellung unserer Waren unter Vorbehalt der Änderungen, welche die Parteien vornehmen und insofern diese durch den Verkäufer ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle uns zugestellten Aufträge.

Eigene Geschäftsbedingungen des Käufers sind in gar keinem Fall anwendbar, vorbehaltlich ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.

1: Angebot - Auftragsbestätigung
Falls nicht anders schriftlich vermerkt, erfolgen alle unsere Angebote freibleibend. Bestellungen sind für den Verkäufer erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer bindend. Jede Annullierung einer Bestellung ist schriftlich zu erfolgen. Sie ist erst durch die schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer gültig. Bei einer Annullierung schuldet der Käufer einen Pauschalbetrag von 20% des Bestellpreises. Für Bestellungen besonderer Produkte, außerhalb der Standardnormen, ist – im Falle einer Annullierung – ein Pauschalbetrag von mindestens 50% des Bestellpreises entsprechend der bereits durchgeführten Arbeiten der bestellten und / oder gelieferten Einzelteile zu zahlen.

Diese Vergütung deckt die festen und variablen Kosten und möglichen Verdienstausfall.

2: Lieferfrist
Die Lieferfristen werden zur Information angegeben und sind deshalb unverbindlich, vorbehaltlich derart bereits ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern getroffener Vereinbarungen.

Eine Verzögerung in der Lieferung gibt kein Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Stellung von Vertragsstrafe oder Schadenersatzansprüchen. Ist eine Lieferfrist vereinbart worden, beginnt die Lieferfrist erst ab dem Datum, an dem alle finanziellen und technischen Details vom Käufer mitgeteilt und durch uns (dem Verkäufer) bestätigt wurden.

Im Falle von höherer Gewalt und im allgemeinen bei jeglichen Ereignissen, die die Auftragsausführung verhindern, beeinträchtigen oder verzögern oder die ein außergewöhnliches Erschwernis zum Nachkommen der durch ihn eingegangenen Verpflichtungen darstellen, befreien den Verkäufer von jeder Haftung, und es wird ihm die Möglichkeit gelassen, je nach Lage des Falles, sowohl die Verpflichtungen einzuschränken wie vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfrist zu verlängern, ohne dass dies zu irgendeiner Schadenersatzleistung verpflichtet.

3: Lieferung und Versand

Falls nicht anders schriftlich vereinbart, gelten alle unsere Lieferungen ab Werk, und alle Kosten, wie Fracht- und Verpackungskosten, Zollgebühren, Versandkosten usw. (keine abschließende Aufzählung) gehen zu Lasten des Käufers.

Der Warenversand erfolgt stets auf Risiko des Käufers, weshalb gegebenenfalls eine Versicherung abgeschlossen werden sollte. Bei eventuellen Reklamationen während der Gewährleistungszeit (siehe § 4) hat der Käufer, nachdem der Verkäufer zugestimmt hat, die Waren dem Verkäufer zurückzusenden, wobei die Versandkosten zu Lasten des Käufers gehen.

Nach Rücksendung wird der Verkäufer die Reklamation überprüfen und, insofern die Reklamation durch den Verkäufer als begründet erklärt wird und durch den Verkäufer keine Reparatur oder Zurücklieferung innerhalb einer Frist von 3 Monaten erfolgt, wird der Verkäufer dem Käufer eine Gutschriftanzeige in Höhe der zurückgelieferten Waren und Versandkosten zukommen lassen.

4: Garantie und Reklamationen

Reklamationen bezüglich sichtbarer Mängel werden nicht mehr akzeptiert, wenn sie nicht durch den Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Warenlieferung per Einschreiben mitgeteilt wurden.

Der Verkäufer gewährleistet für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Rechnungsdatum die kostenlose Reparatur aller Einzelteile der durch den Verkäufer verkauften Waren auf alle Konstruktions- oder Materialfehler, welche während des vorgenannten Zeitraums auftreten, wenn diese Mängel innerhalb von 72 Stunden nach Feststellung per Einschreiben dem Verkäufer mitgeteilt wurden.

Die Garantie deckt nur den Ersatz oder die Reparatur der Ersatzteile und die Arbeitsstunden.

Die in diesem Artikel erwähnte Garantie kann nur in Anspruch genommen werden im Falle von Verkauf oder Arbeiten bezüglich neuen Materials. Falls der Käufer während der Gewährleistungsfrist eventuelle Reparaturen und/oder Veränderungen ohne Zustimmung des Verkäufers durchführt oder durch Dritte durchführen lässt oder falls er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, verfällt unverzüglich die Gewährleistungspflicht des Verkäufers.

Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers verfällt ebenfalls, wenn der Käufer die durch den Verkäufer gelieferten Waren zusammen mit nicht von dem Verkäufer geliefertem, ungeeignetem Material benutzt. Die Gewährleistungspflicht verfällt ebenfalls bei unsachgemäßem Gebrauch oder Überlastung der gelieferten Waren.

Bei Weiterverkauf verpflichtet sich der Käufer, die Gewährleistungsbedingungen seinen Abnehmern gegenüber wirksam zu machen.

Dem Verschleiß ausgesetzte Teile fallen unter keinerlei Garantie, und die Willy VANHOUTTE BV übernimmt keine Haftung für Schaden an diesen Teilen.

5: Haftung
Die Haftung des Verkäufers kann nur in Anspruch genommen werden bezüglich Waren, die vom Verkäufer geliefert und/oder instandgesetzt werden, und insofern diese nicht durch Dritte verarbeitet werden und insofern keine Änderungen oder Instandsetzung durch Dritte erfolgte.

Auf jeden Fall wird der eventuelle Haftungsbetrag auf den Rechnungsbetrag der Lieferung, Reparatur oder Instandsetzung begrenzt.

Der Käufer erkennt an, die technischen Merkmale der Lieferung zu kennen, diese als für ihn geeignet anzunehmen und diese zu respektieren. In keinem Fall übernimmt der Verkäufer jegliche Reklamation für Probleme als Folge eines Anschlusses der gelieferten Waren an Systemen des Kunden (wie Kompressoren, Stromversorgung, elektrische Installationen usw.), außer der Anschluss oder Zusammenschluss derartiger Systeme wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich eingeschlossen und bestätigt.

Auf jeden Fall kann durch den Verkäufer keinerlei Haftung geltend gemacht werden bezüglich direktem oder indirektem Schaden, der durch das von ihm gelieferte Material entstanden ist, außer dem vorherig genannten Schaden.

Jedweder Folgeschaden, einschließlich etwaigen Produktionsverlustes oder Gewinnausfalls, ist ausgeschlossen und kann nie zu irgendeinem Schadensersatzanspruch führen.

6: Eigentumsvorbehalt
Alle Güter und Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrages, selbst in dem Falle, dass Teilzahlungen eingeräumt wurden.

Wenn die Waren am Fälligkeitstag der Rechnung nicht oder nur teilweise bezahlt sind, behalten wir uns das Recht der Warenrücknahme durch uns auf Kosten des Käufers vor. In diesem Fall schuldet der Käufer 20% des Verkaufspreises als Schadenersatz, unvermindert der Rücknahmekosten, die zu Lasten des Käufers gehen. Bei Teilzahlung wird dem Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Rücknahme eine Zahlung zurückgeschickt, gemindert um den oben genannten Schadenersatz und der Rücknahmekosten.

Wir behalten uns außerdem immer das Recht vor, nach eigener Wahl die Ausführung des Kaufvertrages und die Bezahlung des Preises zu fordern. Solange die Waren nicht vollständig bezahlt sind, darf der Käufer diese Waren nicht veräußern und nicht an anderer Stelle als die Lieferadresse unterbringen.

Diese Waren können nicht Gegenstand irgendwelcher Verpfändung und/oder sonstiger Rechte zum Vorteil eines Dritten sein. Alle Entwicklungen, Zeichnungen und Modelle bleiben unser Eigentum und dürfen nicht kopiert oder verbreitet werden. Insofern der Käufer diese Bestimmung missachtet, hat der Verkäufer das Recht auf Entrichtung des Herstellungspreises von Seiten des Käufers, mit einem Mindestbetrag von 2.500,00 EUR.

7: Zahlungsbedingungen
Alle unsere Rechnungen sind bei Rechnungserhalt in bar zahlbar, vorbehaltlich anderer auf der Rechnung vermerkter Zahlungsfristen. Ist die Rechnung zum Fälligkeitstag nicht bezahlt, wird von Rechts wegen und ohne Mitteilung ein Verzugszins in Höhe von 12 % fällig. Wenn nach Zusendung eines einfachen Schreibens die Hauptsumme und die fälligen Zinsen nicht vollständig bezahlt worden sind, ist von Rechts wegen eine Gebühr von 10% des Rechnungsbetrags zu zahlen, mindestens 50 EUR, unvermindert aller Inkassokosten und/oder Gerichtskosten zu Lasten des Schuldners.

Das Nichtbegleichen 1 Rechnung zum Fälligkeitstag bringt automatisch die Forderung aller anderen Rechnungen späteren Datums mit sich, selbst in dem Fall, dass auf dieser Rechnung ein anderes Fälligkeitsdatum vermerkt ist.

8: Referenzliste
Der Käufer stimmt der Aufnahme seiner Gesellschaft, seiner Handelsbezeichnung und/oder Produktreferenz in die Referenzliste des Verkäufers zu. Der Käufer hat das Recht, diese Aufnahme mittels eines eingeschriebenen Briefes zu verweigern und zwar höchstens binnen einer Frist von 14 Tagen nach erster Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers zum Angebot und/oder Auftragsbestätigung und/oder Rechnung oder anders.

9: Zuständigkeit
Sämtliche Streitigkeiten fallen unter die Zuständigkeit der Gerichte im Landgerichtsbezirk Brugge, und das belgische Recht ist anwendbar.

Übersetzung
Im Streitfall ist der Text in niederländischer Sprache anwendbar.

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